Corona Änderungen zum 24.04.21
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) sind am Samstag, 24.04.2021 in Kraft getreten und haben aufgrund des Infektionsgeschehen in Bremen (Inzidenzwerte > 100) auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb.
- Die Ausübung von Sport
Die Ausübung von Sport ist weiterhin nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. - Sport im Freien
Outdoor-Sport ist einschränkend nur noch mit Gruppen von bis zu 5 (bisher 20) Kindern mit einem Alter bis einschließlich 14 Jahren und kontaktfrei und höchstens einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Für den/die Trainer/in muss ein negativer anerkannter Corona-Test vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. In diesem Zusammenhang reicht nach Rücksprache mit dem Sportamt ein Selbsttest aus. Empfehlung ist, das Testergebnis aufzubewahren und ein Foto davon zu machen, um es bei Aufforderung durch das Ordnungsamt vorlegen zu können. Selbstverständlich kann auch ein Test in den entsprechenden Testzentren genutzt werden.
Der ATSV Habenhausen ist dabei, in Kooperation mit den Johannitern ein Bürger-Testzentrum in der Kästnerstraße zu eröffnen. Hier erwarten wir kurzfristig die Freigabe vom Gesundheitsamt.
Sobald wir die Freigabe vorliegen haben werden wir Euch informieren, dann können die entsprechenden Tests direkt bei uns vor Ort durchgeführt werden.
Zusätzlich stellt der ATSV seinen Trainern und Übungsleitern Selbsttest zur Verfügung, bitte meldet entsprechenden Bedarf in der Geschäftsstelle an. Die Tests liegen dann für Euch zur Abholung bereit. - Mehrere Gruppen auf der Außensportanlage/Freiluftsportanlage
Es können mehrere Gruppen gleichzeitig auf einer Außensport/Freiluftsportanlagen trainieren. Es muss jedoch eine räumliche und zeitliche Trennung der Gruppen erkennbar sein. Beispielsweise durch abgesteckte Markierungen und Pausenzeiten.
Hier haben wir auf dem Sportplatz die 3 vorhandenen Spielfelder nochmal jeweils in 3 Teile unterteilt. Bei Bedarf werden wir weitere Flächen kennzeichnen. - Durchführung von Rehabilitationssport
Die Durchführung von Rehabilitationssport ist wie bisher (max. 10 Personen) möglich, wenn eine med. Verordnung vorliegt. - Ausgangssperre ab 22:00 Uhr
Die Wahrnehmung des Sportsangebotes und der Sportausübung ist kein ausreichender Grund um nach 22:00 Uhr den Heimweg anzutreten. Die Sportangebote und die damit verbundene Sportausübung müssen entsprechend geplant werden. Nach Rücksprache mit dem Sportamt Bremen gilt dieses auch für Kaderathletinnen und –athleten. - Arbeitsdienste
Nach Rücksprache mit dem Sportamt sind Arbeitsdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
- Kadersport
Die Ausübung des Trainings- und Wettkampfbetrieb für Kaderathletinnen und -athleten bleibt weiterhin möglich.
Die Hygienekonzepte werden angepasst und sind entsprechend zu beachten. Insbesondere möchten wir auf das erforderliche Lüften der Halle zwischen den Trainingsgruppen hinweisen. Die Einheiten sind jeweils 15 Minuten eher zu beenden, um zu gewährleisten, dass sich die Gruppen nicht begegnen und dass für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt werden.
Alle Hygienekonzepte stehen bei uns auf der Internetseite zum Download bereit. -> https://www.atsvhabenhausen.de/verein/sportstaetten/