Ehrenkodex

Ehrenkodex des ATSV Habenhausen für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen
im und für den ATSV Habenhausen

Präambel

Der Sportverein ist für viele junge Menschen ein äußerst wichtiger Ort für wertvolle Erfahrungen außerhalb der Schule und des Elternhauses. Von unzähligen (ehrenamtlichen) Beteiligten wird hier Jahr für Jahr großartige Arbeit geleistet.

Zugleich können Begegnungsräume wie der Sportverein, in dem es um positive Merkmale wie körperliche Ertüchtigung, emotionale Wettkämpfe und sozialen Zusammenhalt geht, leider auch missbraucht werden.

Sportvereine dürfen keine Tatorte werden!

Der organisierte Sport steht in der Verantwortung, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor den Gefahren für ihr physisches und psychisches Wohl zu schützen.

Der Ehrenkodex stützt und schützt alle Mitarbeitenden im Jugendsport. Mit ihm nimmt der ATSV Habenhausen seine Verantwortung für den Schutz der ihm anvertrauten Mädchen und Jungen wahr.

Es geht darum, junge Menschen zu motivieren und Spaß am Sport zu haben.

Der ATSV Habenhausen tritt energisch dafür ein, dass jegliche Formen von Diskriminierung und Gewalt, insbesondere sexualisierte, auf allen Ebenen des Sports bestmöglich verhindert werden.

Damit die Betreuer*innen ihre Pflichten erfüllen können, müssen auch die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie alle weiteren Beteiligten die Grundlagen des Ehrenkodexes akzeptieren. Nur auf diese Weise können sportliche Leistungen auf Basis der Humanität erzielt werden, da er den persönlichen Schutz, die persönliche Sicherheit und die sozialen Anforderungen jedes/r Beteiligten garantiert.

Die Würde des Menschen hat in Training und Wettkampf immer Vorrang!

Der ATSV Habenhausen unterstützt alle Mitarbeitenden im Jugendsport bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für die Sensibilisierung der Prävention sexualisierter Gewalt im Sport.

Ansprechperson zu diesem Thema sind alle Mitglieder des Vorstands.

Selbstverpflichtung

Hiermit verpflichte ich mich,

  • die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und dessen Entwicklung zu unterstützen.
    Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
  • die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
    Ich möchte sie zu fairem respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote  anleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für den ATSV Habenhausen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch den ATSV Habenhausen zu schaffen.
  • keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
  • die Würde jeden Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu respektieren und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuziehen sowie die Verantwortlichen auf der Leitungsebene zu informieren.
    Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.

Verhaltensleitfaden

Hinweise zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

  • Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
    • Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
    • Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.
  • Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
    • die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt und werden im Vorfeld der Übung transparent kommuniziert.
  • Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
    • Einzeltrainings werden generell mit dem Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
  • Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
    • Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht ohne vorherige Information der Erziehungsberechtigten in den Privatbereich des Betreuers bzw. der Betreuerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte, usw.) mitgenommen.
  • Keine Privatgeschenke und Bevorzugungen
    • Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter*in abgesprochen sind.
  • Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
    • Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen, sollten möglichst von mindestens zwei Betreuer*innen begleitet werden.
    • Umkleidekabinen/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
  • Keine Geheimnisse mit Kindern
    • Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können/kann öffentlich gemacht werden.
    • Es werden keine privaten Online-Kontakte mit einzelnen Jungen oder Mädchen abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden. Eltern werden zur Transparenz in die Gruppenchats mit aufgenommen.
  • Keine Verbreitung von Fotos und Videos zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
    • Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihr Einverständnis und das der Eltern/Erziehungsberechtigten fotografiert und im Internet präsentiert werden.
  • Keine sexuellen Beziehungen zwischen Betreuer*innen und Jugendlichen unter 18 Jahren
    • Dies kann je nach Alter und Intensität der Beziehung strafrechtliche Konsequenzen haben!
    • Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitig einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt im Verein offenzulegen und ggf. die Trainingsgruppe zu wechseln
    • Betreuer*innen grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge Sportler*innen für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen möchten.