Allgemeines
- Jeder Platz darf nur mit Tennisschuhen bespielt werden.
- Nach erfolgtem Spiel sind die Plätze von den Spielern mit den vorhandenen Schleppnetzen abzuziehen und die Linien zu reinigen. Bei bedarf sind die Plätze ausreichend zu wässern. Jeder Spieler muss sich mit der Handhabung der Bewässerungsanlagen vertraut machen.
- Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz schonend zu behandeln. Löcher die durch schnelle Starts und Stops entstanden sind, sind selbstständig auszubessern.
- Beschädigungen an den Bändern, Netzen usw. sind umgehend der Abteilungsleitung zu melden.
- Plätze, die nach Regenfällen noch nicht abgetrocknet sind, dürfen ohne Genehmigung der Abteilungsleitung nicht durch Walzen, Abziehmatten oder ähnliche Mittel trockengelegt und damit bespielbar gemacht werden.
- Die Abteilungsleitung kann Plätze kurzfristig wegen Unbespielbarkeit oder zur Durchführung von Veranstaltungen sperren.
- Beginn und Ende der Tennissaison werden vom Vorstand festgelegt und frühzeitig bekannt gegeben. Diese Termine sind verbindlich. Verstöße können vom Vorstand sanktioniert werden.
Spielberechtigung
- Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die den Hauptvereinsbeitrag zahlen und Mitglieder der Tennisabteilung sind und dort Ihren Arbeitsdienst leisten, sowie Gastspieler gemäß Punkt Gastspieler.
Reservierung und Platzbelegung
- Die Belegung der Plätze erfolgt durch Eintragung aller Spieler in das Spielerbuch. Das Belegungsrecht ist persönlich von allen Spielern wahrzunehmen.
- Vor der Belegung bis Spielbeginn müssen alle beteiligten Spieler auf der Anlage sein.
Spieldauer
- Die Spieldauer beträgt bei Einzelspielen 60 Minuten und bei Doppelspielen 120 Minuten, einschließlich Platzpflege. Beginn jede viertel Stunde.
- Spieler, die am Tag bereits gespielt haben und danach wieder einen Platz belegen, sind verpflichtet den Platz bei entsprechendem Wunsch an Vereinsmitglieder die an dem Tag noch nicht gespielt haben abzugeben.
- Spielunterbrechungen gehen zu lasten des Buchers. Regenpausen können nicht angehängt werden.
Turniere und Training
- Die Trainingszeiten sind fest reservierte Zeiten und werden durch Aushang bekannt gemacht.
- Zur Durchführung von Turnieren können von der Abteilungsleitung Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden. Die Turniere werden durch Aushang bekannt gemacht.
- Mitglieder der Tennisabteilung, dürfen mit dem Trainer der in der Abteilung Training gibt eigene Trainingsstunden nehmen. In Absprache mit dem Sportwart können hierfür Zeiten reserviert werden, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Bei Training mit einem Trainer der nicht für die Abteilung tätig ist, sind Gastspielgebühren fällig, eine festgelegte Zeit kann hier nicht reserviert werden.
Gastspieler
- Gastspieler dürfen nur mit einem Mitglied der Tennisabteilung spielen. Gastspiele untereinander sind unzulässig.
- Das Spielen mit Gastspielern ist nur möglich, wenn der Spielbetrieb es zulässt. Vereinsspieler haben Vorrecht.
- Das Mitglied macht neben den Eintrag in das Spielerbuch einen Eintrag unter seinem Namen in das Gästebuch. Die Gastspielgebühr wird beim Mitglied eingezogen.
Gebühr: Einzel mit einem Gast 6 Euro pro Stunde. Doppel je Gast 6 Euro.
Der Gast spielt auf eigene Gefahr. Eine Haftung, gleich welcher Art, übernimmt der Verein nicht.
Arbeitsdienst
- Jedes Mitglied der Tennisabteilung hat ab dem darauf folgendem Jahr in dem das 16. Lebensjahr vollendet wurde Arbeitsdienst zu leisten. Neue Mitglieder leisten ab Eintritt Arbeitsdienst.
- Der jährliche Arbeitsdienst beträgt 7 Stunden für jedes Mitglied. Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit 15 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt (vom Hauptverein abgebucht).
- Arbeitsdienst wird durch Aushang bekannt gegeben.
Passivmeldung
- Diese kann nur schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Kalenderjahres erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe der Passiverklärung zur Post.
- Wer am aktiven Spielbetrieb teilgenommen hat oder teilnimmt, wird von dem Arbeitsdienst und von der Platzerrichtungsgebühr nicht freigestellt, auch wenn die Platzerrichtungsgebühr erst nach dem Eintritt der Wirksamkeit der Passivmeldung fällig wird, bzw. der Arbeitsdienst erst nach dem Eintritt der Wirksamkeit abzuleisten ist.
Verstöße gegen die Spielordnung
- Der Abteilungsleitung obliegt die Überwachung der Spielordnung. Bei Verstößen kann der Abteilungsleiter ein Spielverbot gegen die betreffende Person auszusprechen .
- Bei schweren Vergehen kann ein Mitglied gemäß Satzung des Hauptverein 4 U.12 ausgeschlossen werden.
Nutzungsbedingungen
- Die Haftung des Vereins bei Beschädigungen oder Verlusten von Eigentum der Mitglieder und Gästen ist ausgeschlossen.
- Für Fahrlässige, grob Fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Vereinanlage haftet der Verursacher, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.
Abteilungsleitung
Stand: Februar 2022